Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Wahndelikt

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Wahndelikt


Ein Wahndelikt ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht. Es steht häufig in enger Beziehung mit einem untauglichen Versuch.

Ein Wahndelikt charakterisiert sich dadurch, dass der vermeintliche Täter sein Verhalten irrtümlich für verboten und strafbar hält, sein Wille aber auf die Verwirklichung eines Verhaltens gerichtet ist, das keinen Straftatbestand erfüllt. Liegt ein Wahndelikt vor, dann kann dieses aufgrund fehlender Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht bestraft werden. Der „Täter“ bleibt straffrei.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 01.09.2011, 15:25
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.277 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
allgemeines strafrecht, strafrecht, versuch



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios