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| Eigenen Artikel verfassen WahndeliktEin Wahndelikt ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht. Es steht häufig in enger Beziehung mit einem untauglichen Versuch. Ein Wahndelikt charakterisiert sich dadurch, dass der vermeintliche Täter sein Verhalten irrtümlich für verboten und strafbar hält, sein Wille aber auf die Verwirklichung eines Verhaltens gerichtet ist, das keinen Straftatbestand erfüllt. Liegt ein Wahndelikt vor, dann kann dieses aufgrund fehlender Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht bestraft werden. Der „Täter“ bleibt straffrei.
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| allgemeines strafrecht, strafrecht, versuch |
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