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| Eigenen Artikel verfassen WaffenschrankWer eine Waffe besitzt, muss gemäß § 36 WaffenG die Waffen vor unbefugten Gebrauch schützen. Dabei sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Ein Waffenschrank ist erforderlich. Allerdings können Sie nicht jeden Waffenschrank erwerben und benutzen. Das Waffengesetz regelt dabei was für ein Waffenschrank für Sie erforderlich ist. Das wird danach beurteilt, um was für eine Art von Waffe es sich handelt. Es gibt verschiedenste Sicherheitsstufen, die die Gefährlichkeit der Waffen einstufen. Die Stufen nennen sich A und B. Zusätzlich werden die Waffen noch in zwei Klassen geordnet. Diese nennen sich 0 und 1. Haben Sie ihre Waffen in die einzelnen Stufen und Klassen eingeordnet, wissen sie welchen Waffenschrank sie benötigen. Zusätzlich ist erforderlich, dass wenn Sie einen Schrank erworben haben, Sie ihn zusätzlich so sichern, dass kein Unbefugter an die Waffen heran kommt. Das A und O bei einem Waffenschrank ist immer, dass er einbruchsicher sein muss. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass Sie die Munition und die Waffen getrennt lagern. Gerade wenn Kinder sich im Haushalt befinden ist äußert Vorsicht geboten.
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| aufbewahrung, waffen, waffengesetz, waffenschrank |
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