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Vorvertrag


Der Vorvertrag ist ausdrücklich nicht geregelt, aber entspringt der sog. Vertragsautonomie und ist damit zulässig. Als Vorvertrag bezeichnet man einen Vertrag, in dem sich die Parteien verpflichten, später einen Hauptvertrag abzuschließen. Ein solcher Vorertrags kommt meistens in Betracht, wenn die Parteien vorzeitig gebunden werden sollen, weil der Abschluss eines Hauptvertrags aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gerade nicht möglich ist.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.06.2010, 19:28
Zuletzt editiert von webmaster, 15.09.2010, 12:57
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