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| Eigenen Artikel verfassen VorbescheidEin Vorbescheid ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er stellt ein Verwaltungsakt gem. § 35 VwVfG dar und entscheidet vorab über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen. Gerade im Baurecht ist ein Vorbescheid ein probates Mittel, um sich bei einem größeren Bauvorhaben von vornherein absichern zu können. Wichtig ist, dass ein Vorbescheid kein gestattender Verwaltungsakt ist. Das bedeutet, beispielsweise im Baurecht, dass der Vorbescheid nicht die Wirkung hat, dass bereits mit dem Bau begonnen werden darf. Dementsprechend berechtigt ein Vorbescheid nicht zum Ausführen des geplanten Vorhabens. Ein Vorbescheid ist allerdings für die Behörde bindet. Der Empfänger hat ein gewisses Vertrauen durch den Bescheid aufgebaut, sodass die Behörde sich grundsätzlich an den Verwaltungsakt halten muss. Es besteht für die Behörde allerdings, genau wie bei allen Verwaltungsakten, die Möglichkeit den Vorbescheid gem. §§ 48 ff. VwGO zurückzunehmen. |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| baurecht, verwaltungsrecht |
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