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Visualisiertes Testament


In Deutschland ist ein visualisiertes Testament ein rechtliches nullum. Es entfaltet keine Rechtskraft und ist dementsprechend nichtig. Hat der Erblasser, beispielsweise sein Testament auf Video aufgenommen, so ist dieses unwirksam.

Auch in Notsituationen kann ein Testament nicht visuell aufgenommen werden. Bei so genannten Nottestamenten können die Erblasser das Testament vor dem Bürgermeister zur Niederschrift erklären oder unter bestimmten engen Voraussetzungen, die in § 2250 BGB zu finden sind, vor drei Zeugen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Testament nur handschriftlich verfasst werden darf, um wirksam zu sein. Ist dies nicht der Fall, dann ist das Testament unwirksam und es gilt die gesetzliche Erbfolge.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 19.08.2010, 12:08
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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erbanspruch, erbrecht, testament, zivilrecht



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