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| Eigenen Artikel verfassen VertragsstrafeDie Vertragsstrafe ist eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale bezeichnet. Nach den Vorschriften des BGB soll eine Vertragsstrafe dazu dienen, den Schuldner zur gehörigen Erfüllung seiner versprochenen Leistungen anzuhalten. Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber besonders wichtig ist. Das kann der Fall sein, sofern es dem Käufer wichtig ist, dass etwas rechtzeitig geliefert oder erbaut werden soll. Für den Fall, dass eine Vertragspartei seine Pflicht nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht erfüllt, hat die andere Partei Anspruch auf die vereinbarte Vertrags- bzw. Konventionalstrafe.
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