| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen VerpflegungsmehraufwandDer Verpflegungsmehraufwand ist vorwiegend ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Darunter sind die Kosten zu verstehen, die anfallen, wenn eine Person aus beruflichen Gründen nicht in der eigenen Wohnung oder auf der Arbeit sein kann und somit nicht in der Lage ist sich kostengünstig zu verpflegen. Die Höhe des Verpflegungsmehraufwandes richtet sich nach der Länge der Abwesenheit und ist in Deutschland pauschalisiert. Sie kann von 6 Euro bis zu 24 Euro pro Tag hoch sein. Der Verpflegungsmehraufwand ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu erstatten und muss bis zu einer bestimmten Steuergrenze nicht versteuert werden. Pauschalbetragstabelle für Verpflegungsmehraufwand: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitsrecht, zivilrecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios