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| Eigenen Artikel verfassen Verlängerter EigentumsvorbehaltBeim verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbaren Verkäufer und Käufer, dass der Käufer die Kaufsache weiterveräußern darf und dem Verkäufer als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus einem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung abtritt.
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