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| Eigenen Artikel verfassen Verhaltensbedingte KündigungUnter einer Kündigung wird im juristischen Sinne der Umstand bezeichnet, dass eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf die Beendigung eines Schuld- oder Dauerschuldverhältnis (z.B. Arbeitsvertrag) abzielt. Eine verhaltensbedingte Kündigung bezieht sich immer auf unangemessenes Verhalten des Arbeitnehmers, welches durch selbigen hätte geändert werden können. Eine derartige Kündigung wird im Regelfall nicht ad hoc ausgesprochen, sondern es geht ihr in den meisten Fällen eine Abmahnung voraus. Erst wenn sich die Abmahnung als erfolglos erweist, kommt es dann zur Kündigung. Es kann jedoch auch zu Kündigungen kommen, denen keine Abmahnung vorausgegangen ist. Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung Es existieren vielfältige Gründe für die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen seines Verhaltens. Bei Berufskraftfahrern, die Ihren Führerschein verlieren, ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenso statthaft, wie bei permanentem Zuspätkommen oder dauerhaften Fehlzeiten ohne Entschuldigung, absichtlichem Krankfeiern, häufiger Pausenüberziehung und dauernder Arbeitsverweigerung. Aber auch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, Handgreiflichkeiten oder Beleidigungen von Kollegen, Störung des Betriebsfriedens, absichtliche Verminderung der Arbeitsleistung oder der Verstoß gegen den Arbeitsschutz können eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
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| arbeitsrecht, kündigung, verhaltensbedingte kündigung |
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