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Vaterschaftstest


Ein Vaterschaftstest kommt grundsätzlich in Familienangelegenheiten vor und soll herausfinden, ob eine biologische Verwandtschaft zwischen den getesteten Personen vorhanden ist. Aufgrund der hohen Eingriffsintensität in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der getesteten Person, bedarf es bei einem Vaterschaftstest der Einwilligung. Ein heimlicher Vaterschaftstest ist somit strengstens verboten und der BGH hat festgehalten, dass das Ergebnis eines heimlichen Tests auch nicht verwertbar vom zuständigen Gericht ist. Ziel ist es, dass informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu schützen.

Eine Anordnung des Familiengerichtes zur Durchführung eines Vaterschaftstest kommt nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht. Der vermeintliche Vater muss die gesetzlich vermutete Vaterschaft wirksam anfechten. Dabei können verschieden Anfechtungsgründe in Betracht kommen. In diesen Fällen, kann das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen, der vor Gericht dann als Beweismittel zur Verfügung steht.

Mittlerweile ist die beste und sicherste Methode eines Vaterschaftstest die DNA- Analyse. Aufgrund der fortschreitenden Medizin erzielt man mithilfe dieses Verfahrens eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mehr als 99,9%. Man spricht dabei davon, dass die Vaterschaft praktisch erwiesen ist. Zweifel an der Vaterschaft sind damit aus der Welt geschaffen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 31.08.2011, 12:24
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
familienrecht, unterhaltspflicht, zivilrecht



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