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| Eigenen Artikel verfassen US-Amerikanisches Gesellschaftsrecht - CorporationsDie Aktiengesellschaft (corporation) ist in den USA eine haeufig anzutreffende Gesellschaftsform. Nicht nur boersennotierte Grossunternehmen, sondern auch zahlreiche mittelstaendische Unternehmen und Kleinbetriebe sind in den USA als Aktiengesellschaft organisiert. Der wesentliche Vorteil der Aktiengesellschaft fuer kleine und mitelstaendische Unternehmen in den USA ist die Haftungsbeschraenkung auf das Kapital der Geselschaft und der leichtere Zugang zu Kapital durch Ausgabe von Aktien. Es werden zwei Arten von Akteingesellschaften nach amerikanischem Recht unterschieden, die C-Corporation und die S-Corporation. Die Bezeichnung geht auf das jeweilige Kapitel der US-amerikanischen Abgabenordnung zurueck, in welchen die Besteuerung geregelt ist. Stark vereinfacht dargestellt, findet bei der C-Corporation in den USA eine doppelte Besteuerung statt, auf der gesellschaftlichen und der persoenlichen Ebene. Zunaechst muss die Gesellschaft ihre Gewinne versteuern und die Verluste absetzen. Die zweite Besteuerung erfolgt, wenn die Gesellschaft Auszahlungen vornimmt. Die Empfaenger muessen dann ihre Gehaelter oder Dividenden als persoenliches Einkommen versteuern. Die Verluste der Gesellschaft konnen sie nicht geltend machen. Die S-Corporation wird wie eine Personengesellschaft (Partnership) besteuert, d.h. die Gesellschaft selbst wird nicht besteuert. Die Gewinne und Verluste werden direkt von den Aktionaeren versteuert bzw. abgesetzt. Beide Formen der Aktiengesellschaft werden auf die gleiche Art und Weise gegruendet. Allerdings ist zu beachten, dass es kein einheitliches US-amerikanisches Gesellschaftsrecht gibt. In den USA wird das Gesellschaftsrecht von den einzelnen Bundesstaten geregelt, so dass es z.B. das Gesellschaftsrecht des Staates Kalifornien, Gesellschaftsrecht des Staates New York, Gesellschaftsrecht des Staates Florida etc. Die Voraussetzungen fuer die Errichtung der Gesellschaft variieren daher in den USA von Staat zu Staat. Aufsichtsraete (Directors) treffen in den USA die unternehmerischen Entscheidungen fuer die Gesellschaft. Sie werden von den Aktionaeren (Shareholders) gewaehlt. Ihre Zahl haengt von den Groesse des Unternehmens ab. Groessere Unternehmen haben mehrere Aufsichtsraete, kleine Unternehmen haben in der Regel nur einen Aufsichtsrat. Vorstaende (Officers) sind fuer das Tagesgeschaeft und die Umsetzung der Unternehmerischen Entscheidungen des Aufsichtsrats verantwortlich. Sie werden normalerweise vom Aufsichtsrat (board of directors) ernannt. Auch ihre Anzahl haengt von der Groese des Unternehmens ab. Normalerweise haben Aktiengesellschaften einen Chief Executive Offer (CEO), der die Verantwortung fuer die Geschaeftsfuehrung traegt nach Massgabe des Aufsichtsrates traegt; einen Treasurer oder Chief Financial Officer (CFO), der fuer die Finanzen und Finanzbuchhaltung der Gesllschaft verantwortlich ist; einen Secretary der fuer die sonstige Buchfuehrung verantwortlich ist (z.B. Protokollierung von Aktionaersversammlungen und Aufsichtsratssitzungen. Die Aktionaere sind die Eigentuemer der Gesellschaft. Sie investieren Kapital in die Gesellschaft. Aktionaere haben grundsaetzlich nichts mit dem Tagesgeschaeft der Gesellschaft zu tun. Es ist moeglich, dass einem Kleinbetrieb der Inhaber einziger Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionaer zugleich ist. Dies mus vor dem Hintergrund gesehen werden, dass bis zur Einfuehrung der Limited Liability Company (LLC), der GmbH nach amerikanischem Recht, die Corporation die einzige Gesellschaftsform war, die keinen persoenlich haftenden Gesellschaftre benoetigte.
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| aktiengesellschaft, corporation, firmengruendung, inc., usa |
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