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| Eigenen Artikel verfassen Urlaub KrankheitTritt der Fall ein, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird ist einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass im Fall der Krankheit die Tage auf den Urlaub nicht angerechnet werden. Der Arbeitgeber muss dafür unverzüglich den Arbeitgeber über die Krankheit informieren. Dies wird die sogenannte Meldepflicht genannt. Dabei ist erforderlich, dass die voraussichtliche Dauer der Urlaubskrankheit mitgeteilt wird. Ist der Arbeitnehmer seiner Meldepflicht nachgegangen, besitzt er weiterhin eine Nachweispflicht. Er muss mithilfe eines ärztlichen Attestes seine Krankheit nachweisen. Tut er dies, werden die Krankheitstage während des Urlaubes nicht angerechnet. Das hat die Folge, dass der Arbeitnehmer weiterhin für diese Tage einen Urlaubsanspruch besitzt.
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| Stichworte |
| arbeitsrecht, urlaub, zivilrecht |
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