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| Eigenen Artikel verfassen Urheberrechtlicher Schutz einer Sammlung (Gedichttitelliste) bzw. DatenbankDamit eine Sammlung geschützt sein kann, muss die Sammlung in ihrer Struktur, insbesondere durch die Auswahl oder die Anordnung des Inhalts, im Rahmen der Datenbank einen individuellen Charakter haben. Denn allgemein ist die persönliche geistige Schöpfung zwar die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz bei einer Datenbank. Der Urheber muss jedoch die nicht schöpferischen Arbeiten an der Datenbank (die Datenbankherstellung) selbst nicht selbst erbracht haben. Es besteht daher neben dem Recht des Urhebers am Datenbankwerk noch ein unabhängiges Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers.
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