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Urheberrecht im Internet


Auch das Urheberrecht im Internet ist durch nationale Gesetze der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Urheberrechtlich geschützt sind im Internet beispielsweise Texte, Bilder, multimediale Inhalte (Software, Videos etc.) und Datenbanken. Bei der Darstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internetbrowser handelt es sich um eine temporäre Vervielfältigung eines geschützten Werkes. Downloads hingegen stellen eine Vervielfältigung dar. Das Urheberrecht im Internet legt gemäß § 53 UrhG fest, dass sowohl eine dauerhafte als auch eine temporäre Vervielfältigung erlaubt ist, falls diese ausschließlich zum privaten oder sonstigen privaten Gebrauch verwendet wird.

Vorsicht bei Verbreitung in der Öffentlichkeit

Problematisch wird es jedoch, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Internet anderen Personen durch Verbreitung zugänglich gemacht werden. Das Deutsche Urheberrecht im Internet geht von einer Verbreitung geschützter Inhalte beispielsweise dann aus, wenn diese über eine Internetseite zum Download angeboten werden und somit der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden. Dies gilt auch für das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte über öffentliche Internettauschbörsen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers ist dies nicht erlaubt. Auch beim Urheberrecht im Internet gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers, bis das Urheberrecht an dem Werk erlischt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 21.06.2010, 10:59
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abmahnung, download, internet, tauschbörse, urheber, urheberrecht, urheberrecht im internet



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