| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen UpdateAls Update bezeichnet man die Aktualisierung einer Software, in der Form das bereits eine vorhandene Version der Software auf eine neuere Version aktualisiert wird. Dies bezeichnet man dann als Software-Update. Die Updates dienen in der Regel dazu, um so genannte Sicherheitslücken in der Software zu schließen. Updates werden hierbei von den Softwareherstellern erstellt meist kostenlos oder auch kostenpflichtig vertrieben. Die wohl bekannteste Aktualisierung von Software betrifft den Virenschutz. Rechtlich gesehen kommt der Internetunternehmer durch Updates seiner Pflicht nach, seine Software immer auf den so genannten „Stand der Technik“ zu halten. Dadurch gewährleistet er, dass sich seine Software immer auf dem aktuellsten Stand befindet. Durch diese Updates minimiert der Internetunternehmer sein allgemeines Haftungsrisiko.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| it-recht, softwarerecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios