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| Eigenen Artikel verfassen Unternehmer (§ 14 BGB)Gemäß § 14 BGB ist "Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt". Hiervon werden sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler erfasst. Auf eine hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit oder z.B. Eintragung als Kaufmann (e.K.) kommt es dabei nicht an.
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| Stichworte |
| juristische person, personengesellschaft, unternehmer |
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