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| Eigenen Artikel verfassen Unterhalt KinderIm Regelfall sind die Unterhaltsansprüche immer zuerst beim unterhaltspflichtigen Elternteil geltend zu machen. Ist dies nicht möglich, so kann der erziehende Elternteil gemäß Unterhaltsvorschussgesetz Unterhaltsvorschuss beantragen, um den Unterhalt der Kinder zu gewährleisten. Dies bedeutet für den Unterhaltspflichtigen allerdings nicht, dass der Staat die Kosten für den Unterhalt der Kinder auf eigene Kosten übernimmt. Der Staat holt sich vom unterhaltspflichtigen Elternteil das vorgestreckte Unterhaltsgeld wieder, sofern der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Unterhaltsvorschusszahlung leistungspflichtig gewesen ist, notfalls per Vollstreckung. Wer kann Unterhaltsvorschuss beantragen? Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende geltend machen, wenn diese keinen Unterhalt erhalten oder dieser nicht dem minimalen Regelsatz entspricht. Als alleinerziehend gelten ledige, geschiedene, getrennt lebende und verwitwete Personen. Der Unterhaltsvorschuss wird dann nach den jeweiligen Regelsätzen festgelegt. Je nach Alter des Kindes liegt der Regelsatz derzeit zwischen 125 Euro (Kinder unter 6 Jahren) und 168 Euro (Kinder unter 12 Jahren) und wird höchstens bis zu 6 Jahren ausgezahlt. Wie viel Unterhalt müssen unterhaltspflichtige Elternteile zahlen? Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
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| kindesunterhalt, unterhalt, unterhalt kinder, unterhaltspflicht, unterhaltsvorschuss |
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