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| Eigenen Artikel verfassen UmzugskostenpauschaleIn grösseren Wohnungseigentumsanlagen gibt es immer wieder Mietverträge, in denen der Vermieter dem Mieter eine „Umzugskostenpauschale“ auferlegt. Der Grund für diese Pauschale liegt darin, dass sich selbst bei sorgfältig durchgeführten Umzügen in der Regel kleine Beschädigungen am gemeinschaftlichen Eigentum nicht vermeiden lassen. Aufgrund der unverhältnismässigen Höhe dieser Kosten unterbleibt die Beseitigung solcher Bagatellschäden jedoch häufig. Aus diesem Grund versuchen Vermieter deshalb, solche Kosten im Wege einer Pauschale vom umziehenden Mieter zu erhalten. Eine solche vereinbarte Umzugskostenpauschale kann jedoch nicht wirksam sein; nach den Grundsätzen des BGB kann Schadensersatz immer nur dann verlangt werden, wenn eindeutig ein verschuldeter Schaden vorliegt. Der Vermieter kann auch bei kleinen Schäden Schadensersatz verlangen. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht über den Weg der Pauschale möglich, da die einzelnen Schadenspositionen konkret nachgewiesen werden müssen.
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| mietrecht; umzugskostenpauschale |
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