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Trennungsgebot von Werbung und Inhalten auf Webseiten


Das Trennungsgebot bei Webseiten ist in § 6 Abs. 1 S. 2 TMG geregelt. Es besagt, dass auf Online-Webseiten eine Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbeanzeigen verboten ist.

Wird Werbung nicht vor den redaktionellen Teil der Webseite eindeutig abgetrennt, kann ein Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 3 UWG wegen „Schleichwerbung“ vorliegen. Denn danach ist es unlauter den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern.

So entschied auch das Kammergericht Berlin (Urteil vom 30.6.2006, Az. 5 U 127/05) im Jahre 2006, da ein Werbelink, der aus einem redaktionellen Umfeld auf die werbende Webseite führt, für den Nutzer der Webseite ausdrücklich als nicht redaktioneller Link und Anzeige erkennbar sein muss.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 16:06
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Syndication von Inhalten Wiki 03.05.2010 15:29


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Stichworte
it-recht, schleichwerbung, werberecht



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