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| Eigenen Artikel verfassen Trennungsgebot von Werbung und Inhalten auf WebseitenDas Trennungsgebot bei Webseiten ist in § 6 Abs. 1 S. 2 TMG geregelt. Es besagt, dass auf Online-Webseiten eine Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbeanzeigen verboten ist. Wird Werbung nicht vor den redaktionellen Teil der Webseite eindeutig abgetrennt, kann ein Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 3 UWG wegen „Schleichwerbung“ vorliegen. Denn danach ist es unlauter den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern. So entschied auch das Kammergericht Berlin (Urteil vom 30.6.2006, Az. 5 U 127/05) im Jahre 2006, da ein Werbelink, der aus einem redaktionellen Umfeld auf die werbende Webseite führt, für den Nutzer der Webseite ausdrücklich als nicht redaktioneller Link und Anzeige erkennbar sein muss.
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| Thema | Forum | Letzter Kommentar |
| Syndication von Inhalten | Wiki | 03.05.2010 15:29 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| it-recht, schleichwerbung, werberecht |
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