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Territorialprinzip


Das Territorialprinzip ist ein Grundsatz im internationalen Kollisionsrecht. Es geht darum, welches konkurrierende Recht verschiedener Staaten Anwendung findet. Es behandelt dabei im Internet die Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn eine Internetseite von mehreren Orten aus abrufbar ist und mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden könnten. Das Territorialprinzip besagt in diesem Falle, dass das Recht anzuwenden ist, auf dessen Territorium das Angebot, also die Internetwebseite, abrufbar bzw. erhältlich ist. Den Gegensatz zum Territorialprinzip bildet das sog. Herkunftsprinzip.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:54
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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it-recht



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