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| Eigenen Artikel verfassen TelevotingAls Televoting bezeichnet man eine Abstimmung von Fernsehzuschauern innerhalb eines bestimmten vorgegebenen Zeitraums. Hierbei kann telefonisch der Festnetzanschluss oder Handy, aber auch neuerdings per SMS die Stimme abgegeben werden. Mittels des Televotings wird in der Regel über bestimmte Inhalte einer Fernsehsendung abgestimmt. Nachdem Rundfunkstaatsvertrag sind jedoch nur Gebühren in Höhe von maximal 0,50 € je abgegebener Stimme zulässig. Dies bedeutet, dass nicht mehr als 0,50 € pro Anruf genommen werden darf.
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| it-recht, telekommunikationsrecht |
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