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| Eigenen Artikel verfassen Tech-C und HaftungDer Tech-C (Technischer Kontakt) betreut eine Domain in technischer Hinsicht. Es wird hierbei in der Regel der Provider des Domaininhabers eingetragen. Nur wenn der Domaininhaber einen eigenen Nameserver betreibt, wird er in der Regel als Tech-C oder Zone-C selbst eingetragen. Grundsätzlich haftet der Tech-C nicht für die Inhalte der Domain als Störer. Seine Haftung ist nach dem Landgericht Bielefeld (LG Bielefeld CR 2004, 701, 702) nur möglich, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich war oder ein rechtskräftiges Urteil ihm vorgelegt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Az. 3 U 274/98) hat hierzu 199 entschieden, dass der Tech-C als Mitstörer wegen einer wettbewerbsrechtlichen Handlung auf Unterlassung und Schadensersatz haftet, wenn der Domaininhaber und der Admin-C nicht erreichbar sind (weil z.B. ausländische Anbieter). Die Haftung des Tech-C ist damit aber auf seltene Ausnahmen beschränkt.
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| Stichworte |
| domainrecht, it-recht |
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