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Studienplatz-Klage


Mit einer Studienplatz-Klage können Abiturienten sich in einen Studiengang einklagen, der durch den Numerus Clausus eigentlich nur Bewerbern bis zu einer festgelegten Notengrenze im Abitur oder nach langer Wartezeit zur Verfügung gestellt wird. Eine Studienplatz-Klage kann daher auch Bewerbern mit schlechteren Abiturnotendurchschnitten zum ersehnten Studienplatz verhelfen. Viele zukünftige Studenten entscheiden sich zur Klage, um damit die Wartezeit auf den heiß ersehnten Studiengang abzukürzen. Bewerber mit durchschnittlichen Abiturnoten müssen nämlich bei stark umkämpften Studienplätzen wie Psychologie oder Medizin unter Umständen Jahre auf den Studienplatz warten.

Wie funktioniert eine Studienplatz-Klage?
Studienplatzklagen stützen sich auf Artikel 12 (I) des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass jeder Deutsche das Recht besitzt, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. In Deutschland existieren einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert haben. Die Vorgehensweise ist dabei eigentlich immer die gleiche. Den beklagten Universitäten wird vorgeworfen, es gäbe tatsächlich mehr freie Studienplätze, als in der ZVS angegeben oder offiziell ausgeschrieben. Dabei kann das Ziel auf folgende Weise erreicht werden: Der Bewerber verlangt von der Universität einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Sollte schon ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Zulassungsbescheid erfolgt sein, dann kann über eine einstweilige Anordnung oder eine Kapazitätsklage vor dem Verwaltungsgericht, der Studienplatz eingefordert werden. Im Rahmen einer Studienplatz-Klage sind immer Fristen zu beachten. Wer das Verfahren ohne einen Rechtsbeistand durchführt, sollte sich zuvor auf jeden Fall beim Asta der angestrebten Hochschule über die Fristen und Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit einer Studienplatz-Klage erkundigen.

Was passiert nach einer erfolgreichen Klage?
Sollte sich die Studienplatz-Klage als erfolgreich herausstellen, dann wird die Universität dazu verurteilt, eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen bereitzustellen. Diese Studienplätze werden dann unter allen Klägern verlost.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 16.06.2010, 10:53
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
hochschulrecht, klage, nc, numerus clausus, studienplatz, studienplatzklage, wartesemester



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