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| Eigenen Artikel verfassen StreupflichtDie Streupflicht ist eine unbequeme Winterpflicht in Deutschland. Wohnungseigentümer sind aufgrund von Verkehrssicherungspflichten dazu verpflichtet, die zum Wohnungseigentum gehörende Gehwege, vom Schnee zu befreien und bei Bedarf auch zu streuen.Wird dies unterlassen und kommt es zum Schadensfall, dann sind Sie als Garant verantwortlich. In der Praxis wird diese Verkehrssicherungspflicht des Vermieters oft mithilfe des Mietvertrages auf dem Mieter übertragen. Dies hat zur Folge, dass der Mieter dann für die Beseitigung des Schnees verantwortlich ist und auch die Streupflicht trägt. Wird dies Unterlassen, besteht für den Vermieter die Möglichkeit externe Unternehmen zu beauftragen und die Kosten vom Mieter zahlen zu lassen.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| deliktsrecht, verkehrsicherungspflichten, zivilrecht |
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