| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion (1) | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen StrafanzeigeWas ist eine Strafanzeige? Erhält jemand Kenntniss von einer Straftat, so hat er die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten. Wie erstattet man Strafanzeige? Die Strafanzeige kann von jeder Polizeidienststelle, den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten entgegengenommen werden. Das Erstatten kann mündlich (zur Niederschrift) oder schriftlich erfolgen. In einigen Bundesländern ist eine Anzeige auch online möglich. Kommen auf den Anzeigenerstatter Kosten zu? Nein, eine Strafanzeige und die daraus evtl. resultierenden Ermittlungen sind für den Anzeigeerstatter kostenlos. Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? Nein! Man hat die Behörde von der Tat in Kenntnis gesetzt. Nun weiß sie es eben;). Was passiert dann? Die Polizei ermittelt und übersendet ihre Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet über Verfahrenseinstellung oder Anklage. Bei bestimmten Delikten ("absolute Antragsdelikte") ist für die Anklage ein gesonderter Straftantrag des Geschädigten notwendig. |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anzeige, strafanzeige, straftat, zurücknehmen, zurückziehen |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios