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| Eigenen Artikel verfassen SperrzeitDie Sperrzeit ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht. Die Sperrzeit beschreibt den Zeitraum, für den ein Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit gesperrt ist. Eine Sperrung kann aus unterschiedlichen versicherungswidrigen Verhalten folgen. Dies kann beispielsweise die Kündigung eines Arbeitsvertrages sein, ohne dafür einen außerordentlichen Kündigungsgrund zu haben. Des Weiteren können Sperrzeiten auch in Betracht kommen, wenn ein Arbeitssuchender auferlegte Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahme verweigert. Die Länge der Sperrzeit ist in § 144 SGB II geregelt und richtet sich je nach Einzelfall von minimal einer Woche bis maximal 3 Monaten. Die Besonderheit bei der Sperrzeit ist hierbei, dass die Sperrzeit, gegenüber der „normalen“ Ruhezeit, sich negativ auf den Anspruchszeitraum auswirkt. Das bedeutet konkret, dass wenn eine Person einen zwölf monatlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzt und davon zwei Monate eine Sperrzeit besitzt, die Person lediglich zehn Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzt.
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| arbeitslosengeld, arbeitslosengeld dauer, sozialeistungen, sozialrecht |
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