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| Eigenen Artikel verfassen SozialrechtDas deutsche Sozialrecht ist ein Oberbegriff und vereinigt einzelne Rechtsgebiete miteinander. Es ist insgesamt in zwölf Sozialgesetzbüchern geregelt, die jeweils mit römischen Zahlen beziffert sind. Zum Sozialrecht gehört unter anderem die Sozialversicherung, die Arbeitsförderung und die soziale Förderung von Bedürftigen. Es ist dem öffentlichen Recht zugeordnet und versucht als primäres Ziel die Sicherung des Existenzminimums zu erreichen. Infolgedessen sind auch die einzelnen Gesetzesbücher so ausgestaltet, dass dieses Ziel erreicht wird. Für einen „normalen“ Bürger ist es schwer durch das Sozialrecht durchzusteigen. Häufig ist ratsam bei auftretenden Rechtsschwierigkeiten einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser hat die Möglichkeit das Über- und Unterverhältnis, aufgrund des öffentlichen Charakters, besser zu deuten und kann bei Bedarf einschreiten.
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| Stichworte |
| existenzminimum, hart 4, sozialhilfe |
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