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Skimming


Skimming ist eine Straftat, bei der Täter an die Kontodaten anderer Personen gelangen, indem sie an den Geldautomaten Vorrichtungen installieren, mit denen die Daten der EC- oder Kreditkarte über den Magnetstreifen ausgelesen bzw. kopiert werden.

Zusätzlich wird über eine gefälschte Tastatur oder mittels einer kleinen Videokamera im Raum des Geldautomaten die Geheimzahl (PIN) ausspioniert. Mittels der durch diese Praktiken gewonnenen Daten über die EC- und Kreditkarten wird dann ein so genannter Kreditkarten-Rohling erschaffen, auf denen die Daten der kopierten EC- und Kreditkarten gespielt werden. In Kombination mit dem Passwort wird dann vornehmlich an ausländischen Geldautomaten die Kreditkarte bis zum Tageslimit belastet. Innerhalb Deutschlands sind die Geldautomaten jedoch so gut geschützt, dass man nicht mit einem Kreditkartenrohling Geld abheben könnte. Deshalb transferieren die Täter die gewonnenen Kreditkarten in der Regel ins Ausland.

Die Banken installieren daher immer mehr so genannte Anti-Skimming-Module an den Geldautomaten, die das Aufsetzen von gefälschten Tastaturen oder das Filmen der PIN-Eingabe unterbinden sollen.

Hinweise für Bankkunden:

- Generell ist Nutzern von Geldautomaten zu empfehlen, bei der Eingabe seiner PIN zur Sicherheit schon mal vorab bevor das eigentliche Eingabefeld erscheint, beliebig ein paar andere Zahlen als seine eigentliche PIN zu drücken.

- Bei Eingabe der PIN die Hand über die Tastatur halten, damit auch eine Videofilmung wenig Erfolg hat.

- Kunden sollten auch darauf achten, ob am Türöffner der Bank ein Kartenleser über dem Tastaturfeld installiert wurde. An der Tür von Banken wird es nie ein Tastaturfeld geben. Die Eingabe Der Pin ist somit nicht erforderlich. Soll sie einen Türöffner mit Tastatur vorfinden, informieren Sie bitte die Polizei.

- Kunden sollten sich zudem versichern, dass um den Geldautomaten herum nicht Personen stehen, die freien Blick auf den Geldautomaten und damit die Tastatur haben. Bitten Sie zu nahe stehende Personen darum, Abstand einzuhalten.

Als Opfer einer Skimming-Tat bekommt man in der Regel seinen Schaden durch seine Bank ersetzt. Nach den neuesten AGB der Banken können die Kunden jedoch mit 150€ Selbstbehalt herangezogen werden.

Zur Lage der Skimming-Kriminalität in Niedersachsen beim Skimming mit weiteren Hinweisen:
http://www.niedersachsen.de/master/C...0_I522_h1.html

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 14:54
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
it-recht, strafrecht



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