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| Eigenen Artikel verfassen SharewareShareware ist Software, die vom Programmierer für eine bestimmte Probezeit (oft 30 Tage) als Testversion angeboten wird. Nach der Testphase kann die Shareware in der Regel nur noch mit eingeschränkten Funktionen oder der überhaupt nicht mehr ausgeführt beziehungsweise genutzt werden. Denn nach der Testphase soll die Vollversion lizensiert und erworben werden. Hierbei ist es grundsätzlich dem Verwender der Shareware erlaubt, das Sharewareprogramm beliebig oft zu kopieren. Es ist jedoch dem Verwender von Shareware nicht erlaubt, Änderungen beziehungsweise Eingriffe im Programmcode der Shareware vorzunehmen. Dies könnte gegen das Bearbeitungsrecht des Sharewareurhebers nach § 69c Nr. 2 Urhebergesetz verstoßen. Durch das Sharewareprinzip können auch kleine Entwickler von Software gute Handelsspannen und Märkte im Internet erschließen. Durch die kostenlose Probephase wird die Verbreitung durch Kopien an Freunde und Kollegen gefördert und zudem haben die potentiellen Nutzer genug Zeit, um die Software in der Probephase zu testen. Sie kaufen somit sprichwörtlich nicht die „Katze im Sack“.
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| it-recht, lizenzen, softwarelizenz, urheberrecht |
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