Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Schwerbehinderung

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Schwerbehinderung


Eine Person gilt in Deutschland nach § 2 Absatz 1 SGB IX als behindert, wenn sie von folgenden Einschränkungen betroffen ist:

• Beeinträchtigung von Körperfunktionen (z.B.
Gehbehinderungen), schwere psychische Erkrankung oder
verminderte geistige Leistungsfähigkeit (z.B.
Down-Syndrom)
• die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs
Monate vorliegt (für diese Prognose ist ein Arzt
hinzuzuziehen!)
• die Entwicklung der Personen vom altersentsprechend
typischen Zustand abweicht
• und die Personen aufgrund dieser Einschränkungen in
ihrer Mitwirkung an einem Leben in Gesundheit
beeinträchtigt ist.

Grad der Behinderung

Als schwer behindert gilt eine Person allerdings erst dann, wenn sie von einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) betroffen ist. Eine Person gilt erst dann als schwerbehindert, wenn bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% festgestellt wurde und sie sich ständig in Deutschland aufhält, wohnhaft in Deutschland ist oder ihren Arbeitsplatz in Deutschland hat.

Eine Einstufung nach dem Grad der Behinderung wird vor dem Hintergrund von § 69 SGB IX vorgenommen. Der Grad der Behinderung (GdB) fungiert als Messgröße, um festzustellen, inwieweit der Betroffene durch die Behinderung in seinem Leben beeinträchtigt wird. Der GdB ist in 10er Grade von 20 bis 100 eingeteilt. Liegt der Grad der Behinderung unter 20, so gilt diese Person nicht als behindert.

Hessisches-LAG zum Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Bewerber wegen Benachteiligung

Hessisches-LAG, Aktenzeichen 2 Sa 219/07, Verkündungsdatum 27.06.2007:

Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, wenn ein relevanter Grad der Behinderung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung bzw. dem Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegen hat, sondern erst nachträglich rückwirkend festgestellt worden ist (Revision zugelassen).


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:10
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 2.721 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
grad der behinderung, schwerbehinderung, sozialrecht



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios