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| Eigenen Artikel verfassen Schwarzarbeit StrafenIn der Bundesrepublik Deutschland sind die verhängten Strafen für Schwarzarbeiter vielfältig und stets abhängig vom konkreten Einzelfall. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und kann je nach Schwere der Schwarzarbeit von einer Geldstrafe bis hin zu einer langjährigen Haftstrafe reichen. Gerade im Laufe der Jahre ist die Zahl der verhängten Haftstrafen für Schwarzarbeit gestiegen. Nicht selten sind die Straftatbestände der Steuerhinterziehung und des Betruges erfüllt. Aber auch die Erschleichung von Sozialleistungen und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen sind häufig durch das Schwarzarbeiten gegeben. In minder schweren Fällen können auch Geldbußen verhängt werden. Primäres Ziel ist hier die Abschreckung vor weiterer Schwarzarbeit. Nicht zu vergessen sind auch die Regress- und Haftungsansprüche, die durch eine Schwarzarbeit entstehen können. So muss der Schwarzarbeiter gegeben falls für Schadenersatzansprüche bei Unfällen eigenständig aufkommen. In der Praxis häufig vorkommend ist auch, dass der Arbeitgeber die Abschiebungskosten für die illegal beschäftigten Arbeitnehmer tragen muss.
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| Stichworte |
| schwarzarbeit, strafrecht, zivilrecht |
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