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| Eigenen Artikel verfassen SchuldausschließungsgrundLiegen die Voraussetzungen eines Schuldausschließungsgrundes vor, handelt der Täter ohne Schuld. Er kann für seine Tat daher nicht bestraft werden. Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit des Verhaltens bleiben jedoch bestehen. Gegen die Tat ist daher Notwehr zulässig.
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