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| Eigenen Artikel verfassen Schenkung FreibetragAuch bei einer Schenkung muss eine Schenkungssteuer entrichtet werden. Die Schenkungssteuer ist dabei eine Ergänzung zur Erbschaftssteuer. Durch diese enge Verknüpfung soll sichergestellt werden, dass eine Umgehung der Erbschaftssteuer verhindert wird. Aufgrund der Konnexität gelten die Freibeträge der Erbschaftssteuer entsprechend. Das bedeutet konkret, dass solange die Freibeträge nicht überschritten werden, keine Steuer für die Schenkung entrichtet werden muss. Ist dies allerdings der Fall, so wird der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, mithilfe des persönlich geltenden Einkommenssteuersatz versteuert. Einkommensteuer: http://www.bundesfinanzministerium.d...reibetrag.html
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| Stichworte |
| freibetrag, schenkung, steuerrecht, zivilrecht |
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