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Scheidungsrecht


Das Scheidungsrecht beschreibt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung in Deutschland möglich ist. In Deutschland gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das Prinzip beschreibt, wann eine Ehe als gescheitert anzusehen ist und sie danach geschieden werden kann.

Nach dem Scheidungsrecht kann dann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon wer an dem Scheitern Schuld ist. Das Scheitern wird in den Fällen vermuten, in denen beide Partner getrennt leben. Dabei wird oft von dem Wort „Trennungsjahr“ gesprochen. Ist dieses Jahr erreicht, ist eine Ehe gescheitert und berechtigt zur Scheidung. Dies gilt allerdings nur dann, wenn beide Partner einvernehmlich die Scheidung wollen. Ist das nicht der Fall muss der Trennungszeitraum mindestens drei Jahre betragen.

Liegen die Vorrausetzungen einer Scheidung vor, kann eine Ehe geschieden werden. Zuständiges Gericht ist dabei das Familiengericht. Dabei müssen sich beide Eheleute von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die anfallenden Gerichtskosten sind von beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte zu tragen.

Ist die Scheidung rechtswirksam stellen sich viele Fragen.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kind, oder mit dem gemeinsamen Haus? Genau dabei knüpft wiederum das Scheidungsrecht an und dient zur Klärung der Fragen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 27.05.2010, 16:15
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
familienrecht, scheidung, scheidungsrecht, trennungsjahr



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