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Scheidung Standesamt


In Deutschland ist eine Scheidung lediglich vor Gericht möglich. Dabei ist das Gerichtsverfahren stets mit Anwälten durchzuführen, unabhängig davon ob die beiden Scheidungsparteien sich über alle Streitfragen einig sind.

Dementsprechend ist eine Scheidung vor dem Standesamt nicht möglich, vor allem wird dies damit begründet, dass eine Scheidung ohne ein Gerichtsverfahren zu einer Benachteiligung einer Partei führen könnte. Das Gericht sei gerade dafür zuständig ein ausgeglichenes und gerechtes Ergebnis zu erzielen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 06.01.2011, 14:36
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
familienrecht, scheidung, scheidungsrecht



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