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| Eigenen Artikel verfassen Salvatorische KlauselEine Salvatorische Klausel ist im Grunde eine "Erhaltungsklausel". Sie ist Bestandteil eines Vertrages und regelt die Rechtsfolgen, wenn Teile des Vertrages sich als undurchführbar oder nichtig herausstellen. Mithilfe der Salvatorischen Klausel soll sichergestellt werden, dass der Vertrag trotz eines "Mangels" aufrecht erhalten wird und somit weiterhin der wirtschaftliche Erfolg des vereinbarten Vertrages bestehen bleibt. Allerdings ist eine Salvatorische Klausel nicht immer sinnvoll und nötig. Das Gesetz selber kennt auch Vorschriften, die bei Nichtigkeit von Teilen des Vertrages den übrigen Teil bestehen lässt. Beispielsweise gilt dies innerhalb von AGB´s. Ist inhaltich ein Teil der AGB´s unwirksam, führt das gem. 306 II BGB dazu, dass der Rest bestehen bleibt und nach den gesetzlichen Regelen behandelt werden muss.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| agbs, klausel, zivilrecht |
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