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| Eigenen Artikel verfassen Safe-Harbor-PrinzipSafe Harbor bezeichnet ein Prinzip des wörtlich aus dem englischen übersetzten „sicheren Hafens“. Hiermit bezeichnet man eine Vereinbarung insbesondere von US - Unternehmen europäische Datenschutzanforderungen hinsichtlich der Übermittlung von personenbezogenen Daten einzuhalten. Das „Safe-Harbor-Prinzip“ ist dabei freiwillig. Es besteht daher keine Pflicht von US - Unternehmen dieses Prinzip einzuhalten. Denn in den USA gibt es kaum mit denen in Europa vergleichbare Datenschutzgesetze. Daher einigten sich die USA und Europa auf dieses Safe-Harbor-Abkommen. Wenn amerikanische Unternehmen den europäischen Datenschutzstandard nach dem Abkommen einhalten, können sie Daten mit europäischen Unternehmen austauschen. Das amerikanische Handelsministerium veröffentlicht dabei auf seiner Homepage eine Liste, in der Unternehmen verzeichnet sind, die sich an dieses Abkommen beziehungsweise Prinzip halten. Diese Liste finden Sie hier im Internet: https://www.export.gov/safehrbr/list.aspx
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| datenschutzrecht, it-recht |
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