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Sachverständiger


Oft Bedarf es der Einschaltung eines Sachverständigen in einem Prozess, um z.B. die Ursachen von Schäden oder die Höhe von Schäden bewerten zu können.

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person, die eine besondere Sachkunde und eine überdurchschnittliche Expertise auf einem gewissen Gebiet besitzt.
Sofern ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen hat, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.

Im Falle eines Prozesses wird ein Sachverständigengutachten nur auf Antrag einer Prozesspartei eingeholt. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind oftmals nicht sonderlich gering.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Kostenlast vom Ausgang des Verfahrens abhängt. Die Kosten müssen letztlich vom Verlierer des Prozesses getragen werden.

Aus ökonomischen bzw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte man die Einholung eines Sachverständigengutachtens von den Erfolgsaussichten eines Prozesses abhängig machen.

Sofern die Aussichten eher als gering eingeschätzt werden, sollte man auf ein Angebot für ein entsprechendes Gutachten verzichten.

Da den Gerichten regelmässig die eigene Sachkunde auf dem entsprechenden Sachgebiet fehlt, kann man die Sachverständigen als verlängerten Arm des Gerichts ansehen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.06.2010, 19:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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