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Sachdarlehen


Was ein Darlehen ist, weiß jeder. In Bezug auf das Sachdarlehen jedoch herrscht Unsicherheit. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Das Überlassen einer Sache? Oder ein Darlehen für eine bestimmte Sache?

Ein Sachdarlehen ist immer ein Darlehensvertrag, dessen Inhalt eine Sache ist, die als Darlehen gegeben wird. Der Darlehensgeber überlässt hierbei dem Darlehensnehmer eine Sache. Dabei kann es sich um Möbel handeln oder um ein Auto, auf jeden Fall muss es sich um eine vertretbare Sache handeln. Eine Sache gilt in dem Fall als vertretbar, wenn sie austauschbar ist. Das bedeutet, der Darlehensgeber übergibt einem guten Freund – dem Darlehensnehmer – einen Schreibtisch als Darlehen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich per Darlehensvertrag, am Ende der Darlehenszeit dem Darlehensgeber eine gleichwertige Sache zurückzugeben. Er wird also einen Schreibtisch zurückgeben müssen. Es handelt sich hierbei dann nicht um den überlassenen Schreibtisch, sondern um einen gleichwertigen Schreibtisch. Diese Darlehen können auch in Form von Lebensmitteln oder Wertpapieren abgeschlossen werden. Ist beispielsweise der Inhaber eines Restaurants finanziell in der Klemme und benötigt Lebensmittel, um seine Küche weiter laufen lassen zu können, so kann er sich von einem Lieferanten ein Sachdarlehen in Form von Lebensmitteln geben lassen.

Unter befreundeten Selbständigen ist dies recht häufig der Fall. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt muss er jedoch gleichwertige Lebensmittel zurückgeben und hat damit seinen Teil des Darlehensvertrages erfüllt. Theoretisch unterscheidet man hier zwischen einer Entleihung und einem Darlehen für Sachen. Ist in dem Beispiel mit dem Schreibtisch vereinbart, dass exakt dieser Schreibtisch zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zurückgegeben werden muss, so handelt es sich um eine Entleihung.

Soll ein gleichwertiger Schreibtisch zurückgegeben werden, ist es die hier erklärte Form des Darlehens. Im Beispiel des Gastronomen, der Lebensmittel von einem befreundeten Lieferanten als Darlehen erhält, ist es gar nicht möglich, dieses in Form einer Leihgabe zu praktizieren, denn die Lebensmittel werden ja verbraucht. Es müssen also gleichwertige Lebensmittel zurückgegeben werden. Das bedeutet, eine Flasche Wein, die im Darlehen enthalten ist und einen Wert von 20 Euro hat, muss in Form eines gleichwertigen Weines zurückerstattet werden – hier einen Wein im Wert von 5 Euro zurückzugeben, wäre entgegen der Regelungen für ein Sachdarlehen. Häufig werden solche Darlehen unter Freunden und Bekannten im privaten Umfeld vergeben.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 14:17
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
darlehensnehmer, darlehensvertrag, entleihung, privatrecht, sachdarlehen, wertpapiere



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