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Rückzahlung von Weihnachtsgeld


Im Falle einer Kündigung stellen sich zahlreiche Fragen, unter anderem, ob das bereits gezahlte Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.

Grundsätzlich muss ein bereits gezahlter Betrag nicht vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Gerade das Weihnachtsgeld ist in der Praxis oft als 13. Gehalt deklariert und wird für das abgelaufene Jahr gezahlt.

Ausnahmen können sich allerdings für den Fall ergeben, dass Weihnachtsgeld für zukünftige Leistungen erbracht wird. Dies kann dann zurückgefordert werden, wenn es im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klausel vereinbart wurde.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 09.12.2010, 14:42
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
arbeitsrecht, weihnachtsgeld, zivilrecht



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