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Roaming


Mit Roaming bezeichnet man die Fähigkeit eines Mobilfunk Teilnehmers, sein Heimnetzwerk oder auch Basisnetzwerk zu wechseln und damit andere Netzwerke von anderen Mobilfunk Betreibern zu nutzen.

Roaming wird dabei vor allem genutzten wenn ein Mobilfunkteilnehmer sich außerhalb seines Landes bewegt, welches sein Heimnetzwerk nicht mehr abdeckt.

Als Beispiel ist hierbei anzuführen, wenn jemand mit seinem Handy Deutschland verlässt und von Polen aus telefoniert. Dabei fallen so genannte Roaming -Gebühren an. Diese Gebühren sind mitunter in der Vergangenheit extrem hoch ausgefallen. Dem versuchte die EU-Kommission entgegenzuwirken. Daher wurde am 1. Juli 2009 eine Senkung der Preisobergrenzen für Roaming -Gebühren beschlossen. Für aktive Gespräche beträgt der Höchstpreis nunmehr 0,43 € pro Minute und für passive Gespräche 0,19 € pro Minute, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Zudem wurde die Obergrenze für SMS bei 0,11 € zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt.

Hierzu gibt es eine interessante Entscheidung des OLG Hamburg (Az.: 5 U 142/05), das entschieden hat, dass ein Unternehmen, das bundesweit eine sog. Homezone anbietet, sich wettbewerbsrechtlich und verhält, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistung im Bundesgebiet erhebliche Abdeckungslücken enthält. Dabei reicht auch nicht der Hinweis, die Telekommunikationsleistungen können nur im Netz des Anbieters in Anspruch genommen werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 14:41
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
it-recht, telekommunikationsrecht



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