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| Eigenen Artikel verfassen Regelsatz SozialhilfeAus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes geht hervor, dass Deutschland sich am Sozialstaatsprinzip orientiert. Daher soll der Regelsatz – Sozialhilfe im Rahmen des Sozialstaatsprinzips der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und den Betroffenen ein, am Mindeststandard orientiertes, menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Hartz 4 Sozialhilfe ist von Hartz 4 zu unterscheiden und wird nur an Personen ausgezahlt, die ansonsten im Falle einer Bedürftigkeit keine Unterstützungsleistungen erhalten würden. Dazu gehören Personen mit zeitweiser Erwerbsunfähigkeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern. Wie hoch ist der Regelsatz? Der Regelsatz – Sozialhilfe soll unter anderem dazu dienen, die Ernährung, Kleidungsversorgung und Körperpflege sicherzustellen. Zudem sollen dadurch die notwendigen Bedarfe zur Teilnahme am alltäglichen Leben (Energiekosten, Teilhabe am kulturellen Leben) gewährleistet werden. Der Sozialhilfe – Regelsatz entspricht dem Regelsatz der Hartz-4-Leistungen und beträgt in Deutschland derzeit (Stand 06/2010) 359 Euro bei 100% Regelleistung.
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| regelsatz sozialhilfe, sozialhilfe, sozialrecht |
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