| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen RechtsentscheidDas Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 ist am 01.01.2002 getreten. Mit diesem Gesetz sind zahlreiche Änderungen erfolgt. Der Rechtsentscheid (§ 541 ZPO a.F.) sowie die Divergenzberufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) wurden abgeschafft. Stattdessen gibt es das neue Institut der sog. Rechtsbeschwerde, eine Art allgemeiner Rechtsentscheid, geregelt in §§ 574 ff. ZPO. Nach dieser Vorschrift ist gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat. Aufgrund der Reform der Zivilprozessordnung und als Folge der Mietrechtsreform des Jahres 2001 hat der Bundesgerichtshof in letzter Zeit eine Vielzahl von bisher strittigen Mietrechtsfragen so entschieden, dass zumindest für die Vertragsparteien Klarheit herrscht.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mietrecht, rechtsentscheid |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios