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Rechtsanwaltsfachangestellte


Rechtsanwaltsfachangestellte ist in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. Eine besondere Schulausbildung ist für diese Ausbildung nicht notwendig, allerdings wird in der Praxis meist ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule) vorausgesetzt.
Rechtsanwaltsfachangestellte sind in Kanzleien universell einsetzbar.

Berufsbild
Vornehmlich besteht ihr Berufsalltag aus Büroarbeiten, um den Rechtsanwalt zu entlasten. Zu diesen Tätigkeiten gehört unter anderem die Verschriftlichung von Diktaten, die Aktenführung, Telefongespräch mit Mandanten, Terminvergabe und Fristberechnung. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Fristwahrung bei. Die Akten müssen so organisiert und abgelegt werden, dass ablaufende Fristen automatisch zur Wiedervorlage bereitstehen. Neben diesen Büroarbeiten umfasst der Beruf jedoch auch kaufmännische Schwerpunktsetzungen. So sind Rechtsanwaltsfachangestellte auch in der Lage, Zwangsvollstreckungen durchzuführen. Der Beruf wird jedoch nicht immer nur in Rechtsanwaltskanzleien benötigt. Rechtsanwaltsfachangestellte finden sich auch bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie in den Mahnabteilungen großer Versandhäuser.

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung von Rechtsanwaltsfachangestellten ist abhängig vom Ausbildungsstand und erhöht sich im Laufe der Jahre. So liegt die Vergütung im ersten Lehrjahr etwa zwischen 400-500 Euro. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr ist mit etwa 450 bis 550 Euro zu rechnen. Im dritten Lehrjahr erhöht sich die Vergütung schließlich auf um die 500-600 Euro. Nach der abgeschlossenen Ausbildung ist eine Weiterbildung zum Rechtsfachwirt möglich.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 14.06.2010, 14:38
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
ausbildung, rechtsanwaltsfachangestellte



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