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| Eigenen Artikel verfassen RaubkopieAls Raubkopie bezeichnet man rechtswidrig hergestellte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Programme oder Software. Das Wort Raubkopie ist im deutschen und im Gesetz nicht enthalten. Dort wird lediglich geregelt, wann Kopien zum privaten Gebrauch (sog. Privatkopie) zulässig sind (§ 53 Urhebergesetz). Als Raubkopie werden auch Kopien bezeichnet, die unter Umgehung eines Kopierschutzes angefertigt worden sind. Hierbei sind Raubkopierer jedoch nicht wie von der Kinoindustrie propagiert Verbrecher, sondern stellt die Raubkopie lediglich ein Vergehen dar (vgl. § 106 Urhebergesetz). Nach einer Studie vom Forscherteam der Bauhaus Universität Weimar und der Universität Hamburg Schaden illegaler Kopien insbesondere den Kinos kaum ein dem DVD Verleih und im Gefolge verkauft. Hierbei hätten illegale Kopien bezogen auf das Jahr 2005 bei Kinobesuchen zu einem Rückgang umfasst 94.000.000 € geführt. Ohne illegales Filesharing würden die DVD Verleihumsätze sehen, 5 % höher ausfallen. Zudem würden 13,7 % zusätzliche DVDs mit neuen Spielfilm gekauft. Dies würde bezogen auf das Jahr 2005 1.000.000 € Verdienst für die Metallindustrie bedeuten. Die Studie kommt zu dem Schluss das der Filmindustrie in Deutschland durch illegales Filesharing rund 193.000.000 € pro Jahr verloren gehen.
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| it-recht, strafrecht, urheberrecht |
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