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Rasterfahndung


Als Rasterfahndung bezeichnet man ein Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Hierbei sucht man nach bestimmten Merkmalen, wie oft die gesuchte Person zutreffen in einem automatisierten Verfahren. Dabei werden alle Daten an einbezogen, die bei privaten oder öffentlichen Stellen gespeichert sind.

Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung nach den Polizeigesetzen ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist.

Eine Rasterfahndung ist nicht zulässig im Vorfeld der Gefahrenabwehr. Für terroristische Anschläge wäre daher konkrete Tatsachen erforderlich, aus denen sich eine konkrete Gefahr ergibt. Denkbar wären hierbei Tatsachen, die der Vorbereitung oder Durchführung der Anschläge dienen.

Bedeutung erlangte die Rasterfahndung in neuerer Zeit auch durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen mit dem Fahndungsbestand. Dabei bejahte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, wenn der Abgleich des Kraftfahrzeugkennzeichen nicht unverzüglich erfolgt und das Kraftfahrzeugkennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird (BVerfG, Az. 1 BvR 207/05). Hierbei darf die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen nicht anlasslos oder flächendeckend erfolgen.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 14:32
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
datenschutzrecht, it-recht



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