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Qualifiziertes Arbeitszeugnis


Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hebt sich vom „einfachen Arbeitszeugnis“ inhaltlich ab. Das qualifizierte Zeugnis muss zusätzlich zum Namen und der Dauer der Beschäftigung noch eine Beurteilung über die Führung und der Leistung beinhalten.

Mithilfe des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist eine spätere Bewerbung einfacher und die Chancen bei einem positiven qualifizierten Arbeitszeugnis den gewünschten Arbeitsplatz zu bekommen sind einfacher. Schließlich werden mithilfe des Zeugnisses ihre Qualifikationen und Erfahrungen widergespiegelt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 29.07.2010, 15:59
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
arbeitsrecht, zivilrecht



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