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Qualifizierte elektronische Signatur (QES)


Als qualifizierte elektronische Signatur bezeichnet man eine Sonderform der digitalen Signatur.

Die qualifizierte elektronische Signatur richtet sich nach dem deutschen Signaturgesetz. Die elektronische Signatur muss hierbei auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt worden sein. Der Zertifikat-Anbieter erteilt damit einer bestimmten Person eine zuortbare Signatur, wodurch die Identität der Person bestätigt wird. Für die qualifizierte elektronische Signatur muss der Zertifizierung-Diensteanbieter Bestimmungen nach dem Signaturgesetz (§§ 4 – 14 SigG) einhalten und seine Tätigkeit der Bundesnetzagentur anzeigen.

Ein Zertifikat der ZDA ist sozusagen die elektronische Bescheinigung, dass der Signaturschlüssel und der Signaturprüfschlüssel einer Person zugeordnet wurde und damit deren Identität bestätigt werden konnte.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 14:31
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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