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Psychische Gewalt


Die psychische Gewalt, auch vis compulsiva genannt, ist die Einwirkung auf eine Person durch einen psychischen Zwang. Sie ist vielfach subtil und von außen oftmals nicht wirklich zu erkennen.

Die psychische Gewalt führt nicht selten zur Zerstörung des Selbstwertgefühls, der Gesundheit, Gefühle und Fähigkeiten. Vor allem aber zur Zerstörung der eigenen Entschlussfähigkeit.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 15:35
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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definition gewalt, gewalt, gewaltbegriff



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