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Pseudonymisierung und Anonymisierung


Pseudonymisierung und Anonymisierung bedeuten, dass personenbezogene Daten in der Weise verändert werden, dass diese nicht in einer Person zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei daher um Maßnahmen des Datenschutzes.

Bei der zur Pseudonymisierung wird der Name durch ein Pseudonym, zum Beispiel ein Benutzername in einem Forum, ersetzt.

Im Gegensatz zur kompletten Anonymisierung bleibt bei der Pseudonymisierung ein relativer oder mittelbarer Bezug zu den personenbezogenen Daten erhalten.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 14:26
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
datenschutzrecht



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